Licht-Test 2015 – Die KÜS ist dabei!
KÜS beteiligt sich an Kfz-Beleuchtungsaktion
Sehen und gesehen werden! Dieser Satz gilt für viele Partys und gesellschaftliche Anlässe. Ganz besonders wichtig ist er jedoch, wenn es um die Beleuchtungsanlage des Kraftfahrzeuges geht. Nach wie vor war die Mängelgruppe Lichttechnische Einrichtungen auch aktuell im Jahre 2014 in der Bilanz der KÜS der Spitzenreiter.
Zu Beginn der „dunklen Jahreszeit“ beginnt ab dem 1. Oktober 2015 auch wieder der kostenlose Licht-Test. Bereits zum 59. Mal geht es um die Überprüfung der lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen. Bis zum 31. Oktober 2015 wird diese Aktion durchgeführt, mit dabei sind auch die Prüfingenieure der KÜS. Als Überwachungsorganisation bietet die KÜS diesen Service zusätzlich zu den bestehenden Leistungen, wie Hauptuntersuchungen inkl. Teiluntersuchung Abgas, Sicherheitsprüfungen, Änderungsabnahmen etc. an.
„Die Beleuchtungsanlage des Kraftfahrzeuges ist von enormer Bedeutung für die Sicherheit auf unseren Straßen. Dabei ist es ebenso wichtig, dass man selbst gut sieht, also die Scheinwerferanlage in Ordnung ist, als dass man auch gesehen wird. Alle Leuchten am Fahrzeug, also Rück- und Bremsleuchten, Blinkanlage und auch zusätzliche Leuchten, müssen in einwandfreiem Zustand sein“, sagt Christoph Diwo, der Technische Leiter der KÜS. Dass dies nicht immer so ist, zeigt die Mängelbilanz der KÜS aus dem vergangenen Jahr.
Ein besonderes Augenmerk werden die Prüfingenieure der KÜS auch auf die Nachrüstungen mit Leuchtmitteln, wie z. B. Tagfahrleuchten, haben. Sie sind hier genau die richtigen Ansprechpartner, wenn es um die Frage geht, was im Bereich der Fahrzeugbeleuchtung erlaubt ist und was nicht, was Sinn macht und was nicht.
Ein Nichtbeachten der Vorschriften, etwa bei der Nachrüstung, kann sehr schnell bei der Hauptuntersuchung mit der Bewertung „Erheblicher Mangel“ enden. Eine Plakette wird dann nicht erteilt. Auch im Falle eines Verkehrsunfalls könnte eine nicht genehmigte Nachrüstung mit Tagfahrlicht möglicherweise Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Situation haben.
Mit Plakaten werden die KÜS-Partner auf den Licht-Test 2015 aufmerksam machen. Nach erfolgter Überprüfung wird ein Aufkleber an der Windschutzscheibe angebracht, der die Teilnahme an der Aktion signalisieren soll. Die über 1.300 Prüfingenieure der KÜS werden die Beleuchtungsaktion getreu dem Firmenslogan der KÜS – „mit Sympathie und Sachverstand“ – durchführen.
Quelle: www.kues.de