Ölwechsel: Werkstatt muss Kunden-Öl nicht einfüllen
Keine Kfz-Werkstatt ist verpflichtet, das vom Kunden mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hin.
In einem Beitrag des ARD-Magazins „Plusminus“ vom 12. August über das Thema „Ölwechsel“ wurde jedoch dieser Eindruck erweckt und führt zur Verunsicherung bei Kfz-Werkstätten und Verbrauchern.
Die Rechtslage ist nach Aussage des ZDK-Rechtsexperten Ulrich Dilchert jedoch eindeutig: „Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen‚ so auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls.“
Denn die Werkstatt sei grundsätzlich verpflichtet, den Ölwechsel nach den Vorgaben des Automobilherstellers durchzuführen. Wenn nicht sicher sei, ob das mitgebrachte Öl die Freigabe des Automobilherstellers habe, drohe der Verlust der Garantie, wenn ein Motorschaden auf falsches Öl zurückgeführt werden könne.
Da die Herkunft von mitgebrachtem Öl selten geklärt werden könne und auch nicht sicher sei, ob es die Freigabe des Automobilherstellers hat, könne ein Kfz-Meisterbetrieb die Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff nicht übernehmen, so ZDK-Experte Dilchert.
Wer als Autofahrer auf Nummer sicher gehen wolle und sich sonst bei allen Wartungs- und Reparaturarbeiten auf die Qualitätsarbeit der Werkstatt des Vertrauens verlasse, sollte auch beim Motoröl keine Kompromisse eingehen.
Quelle: ZDK