Ohne regelmäßige Inspektion und Wartung geht es nicht
Warum Inspektionen für Fahrzeuge unverzichtbar sind
Weiden in der Oberpfalz, 31. Juli 2015. Selbst wenn das Auto problemlos läuft, muss es in regelmäßigen Abständen zur Inspektion. Denn damit wird nicht nur der einwandfreie Zustand des Fahrzeugs gewährleistet, sondern auch die Sicherheit der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer. Eine regelmäßige Inspektion ist außerdem Voraussetzung für den Erhalt der Herstellergarantie, eine höhere
Lebensdauer und den Werterhalt des Fahrzeugs.
Sie dauert nicht lange und schont den Geldbeutel: die Inspektion des Fahrzeugs nach Herstellervorgabe. Dabei erfolgt unter anderem eine Sicht- und Funktionsprüfung wichtiger Fahrzeugbauteile wie Licht und Elektronik, Auspuff, Reifen, Karosserie und Fahrzeuginnenraum, Motorraum, Unterboden, Fahrwerk und Bremsen. Außerdem werden nach Vorgabe des Herstellers Öl- und Ölfilter, die Bremsflüssigkeiten und weitere Teile wie Zündkerzen, Luftfilter, Innenraumfilter oder Kraftstofffilter nach den Wechselintervallen der Fahrzeughersteller kontrolliert und bei Bedarf erneuert.
Wie häufig und in welchen Abständen ein Fahrzeug zur Inspektion muss, ist abhängig von den Angaben des Fahrzeugherstellers. „In der Regel gilt, dass ältere Autos nach 15.000 Kilometern oder alle 12 Monate, neuere nach 20.000 bis 30.000 Kilometern Laufleistung oder etwa alle zwei Jahre zur Inspektion müssen“, so A.T.U-Technikexperte Franz Eiber. Angaben zur letzten Inspektion sind im Serviceheft, auf einem Serviceaufkleber im Motorraum oder an der B-Säule des Fahrzeugs zu finden. Bei modernen Fahrzeugen weist eine elektronische Serviceanzeige auf eine fällige Inspektion oder den Service hin. Wer sein Auto zur Inspektion in die Werkstatt bringt, sollte auch darauf achten, dass die Überprüfung nach Herstellervorschrift erfolgt und im Serviceheft eingetragen wird. Denn
nur bei einer Inspektion nach Herstellervorschrift bleibt die Garantie in vollem Umfang erhalten. Erfolgt die Inspektion nicht in den vorgeschriebenen Abständen, erlischt die Garantie. Die Inspektion muss dabei keinesfalls in einer Vertragswerkstatt erfolgen, sondern ist auch in freien Werkstätten möglich, sofern diese wie A.T.U nach Herstellervorgaben arbeiten.
Grundsätzlich ist bei Inspektionen zwischen einer „kleinen Zwischeninspektion“ und einer „großen Inspektion“ zu unterscheiden. Auch hier gibt der Hersteller vor, welche Fahrzeugbereiche in den jeweiligen Varianten geprüft werden. Autobesitzer sollten ihr Fahrzeug auch unabhängig von Inspektionen regelmäßig warten, indem sie Fahrzeugteile selbst kontrollieren. „Wer beispielsweise regelmäßig Reifendruck und -profil sowie den Öl- und Kühlwasserstand überprüft, verhindert häufig teure Folgeschäden“, rät Franz Eiber.
Quelle: ATU