Kfz-Gewerbe kämpft weiter gegen Rundfunkbeitrag
Bonn. Als völlig unverständlich bewertet der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) die Entscheidung der Länder-Regierungschefs, die Rundfunkbeitragspflicht für Vorführwagen beizubehalten. Damit werde nach wie vor eine Handelsware mit diesem Beitrag belegt.
„Das ist komplett systemwidrig und gibt es in keiner anderen Branche“, so ein ZDK-Sprecher. Ähnlich absurd wäre es, wenn Elektronik-Märkte für die Radios im Verkaufsraum Beiträge entrichten müssten. Die Information über diese Entscheidung der Länder-Regierungschefs geht aus einem Schreiben der baden-württembergischen Staatsministerin Silke Krebs an den Kfz-Landesverband Baden-Württemberg hervor, das dem ZDK vorliegt.
Darin heißt es lapidar, dass als Ergebnis der Evaluierung „ein Verzicht auf diesen Teil der Beitragspflicht nicht möglich“ sei. „Für das Kfz-Gewerbe ist diese Entscheidung besonders deshalb völlig inakzeptabel, da die Länder durch die Beitragsreform mit zirka 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen rechnen können“, so der Sprecher.
Damit sei genügend Spielraum vorhanden, die ohnehin hohen bürokratischen und finanziellen Lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen zu minimieren.
Der ZDK werde im Zusammenspiel mit den Kfz-Landesverbänden seine Forderung, diesen unsinnigen Rundfunkbeitrag abzuschaffen, mit aller Konsequenz und Entschlossenheit weiterverfolgen.
Dazu soll es laut dem Schreiben der Ministerin Krebs spätestens im kommenden Jahr eine neue Gelegenheit geben. Dann wollen sich die Regierungschefs der Länder auf Basis des 20. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erneut mit diesem Thema befassen.
Quelle: www.kfzgewerbe.de