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EnerQuick – Top-Ten-Tankmythen

Veröffentlicht am 17.04.2015
 

Top-Ten-Tankmythen: Von explodierenden Tankstellen, „Markensprit“, Benzinhamsterei & Co. 

•    EnerQuick präsentiert die am häufigsten diskutierten Tankmythen
•    Welche Annahmen sind wahr, welche gehören ins Reich der Märchen

Eibelstadt, 15. April 2015 – „Wer an der Tankstelle mit dem Handy telefoniert, dem fliegt die Zapfsäule um die Ohren!“, „Mit Benzin von Markentankstellen fahre ich mindestens zehn Kilometer weiter!“, „Einen Tank kann man gar nicht überfüllen!“ Diese und ähnliche Stammtischsprüche hat bestimmt jeder schon einmal gehört und fragt sich insgeheim, was an den Aussagen dran ist. EnerQuick (http://www.enerquick.info), die App für smartes Tanken, stellt darum die zehn gängigsten Tankmythen auf den Prüfstand und klärt, was an ihnen dran ist.


Handynutzung an der Tankstelle
Dass Rauchen an der Tankstelle gefährlich enden kann, ist wohl jedem klar. Warum aber ist – ähnlich wie im Flugzeug – das Telefonieren mit dem Handy nicht erlaubt? Die Gefahr geht vom Akku aus: Fällt das Handy beim Telefonieren herunter und löst sich der Akku, könnte Funkenschlag entstehen, der verschüttetes Benzin oder andere brennbare Gemische entzündet. Allerdings ist ein solcher Unfall – zum Glück – bislang noch nicht passiert. Darum sollte man sich auch an das Verbot halten.
Mythos belegt!

Markenbenzin ist besser
Grundsätzlich kommt das Benzin – egal ob für Marken- oder Billigtankstellen – aus denselben Raffinerien. Markentankstellen fügen allerdings Additive (Zusatzstoffe) hinzu, welche nach aktuellem Forschungsstandpunkt keinen Einfluss auf Qualität, Motorleistung oder Benzinverbrauch haben. Entscheidend ist allein die Oktanzahl, die bei Marken- und No-Name-Benzin gleich ist.
Mythos widerlegt!

Tankstellenpächter werden durch Benzin reich
Gerade bei hohen Benzinpreisen behaupten böse Zungen immer wieder, dass sich die Tankstellenpächter am Sprit eine goldene Nase verdienen. Doch weit gefehlt. Bei einem derzeitigen Durchschnittspreis von 1,379 Euro pro Liter Super E10 bleibt dem Pächter nicht viel übrig. 87,7 Cent sind Abgaben (Mehrwertsteuer, Energiesteuer etc.), weitere 44,4 Cent muss er selbst als Einkaufspreis einkalkulieren. Bleiben noch 5,8 Cent pro Liter, die er sich einstecken darf. Zieht man nun noch die Kosten für Vertrieb, Tankstellenpacht, Transport etc. ab, bleiben als Gewinn ein bis zwei Cent pro Liter (Quelle: Aral). Lukrativ? Wohl weniger!
Mythos widerlegt!

Montagmorgens tankt es sich am günstigsten 
Montagfrüh ist das Benzin am günstigsten, weil zum Wochenstart keiner Lust hat, vor der Arbeit noch zu tanken. Obwohl sich dieser Mythos seit Jahren hält, weil es früher so war, hat er heute keine Grundlage mehr. Aktuelle Studien belegen, dass die Preise zwar im Tagesverlauf schwanken, aber auch, dass sich diese Schwankungen nicht auf die Wochentage auswirken. Wer sparen will, sollte möglichst am Abend zwischen 18 und 20 Uhr tanken.
Mythos widerlegt!

Einen Tank kann man nicht überfüllen
Dank moderner Technik schalten sich Zapfpistolen automatisch ab, bevor der Tank überschwappt. Wer allerdings danach noch manuell einen Schuss zusätzlich nachfüllen möchte, dem kann auf jeden Fall ein Schwall Benzin entgegenkommen. Dies ist umso schlimmer, als dass der Sprit den Lack des Wagens ausbleichen kann, wenn er mit ihm in Berührung kommt. Auch im Sommer besteht die Möglichkeit, dass sich das Benzin im Tank aufgrund der hohen Temperaturen ausdehnt und er überläuft.
Mythos belegt!

Zu niedriger Reifendruck verschwendet Benzin
Schon ein verringerter Reifendruck von nur 0,2 bar sorgt dafür, dass der Rollwiderstand des Autos zunimmt und einen unnötigen Mehrverbrauch von etwa einem Prozent verursacht – vom Verschleiß des Reifens ganz zu schweigen.
Mythos belegt!

Benzin kann man für schlechte (teure) Zeiten hamstern
Selbstverständlich verleitet der günstige Benzinpreis dazu, seine Wohnung mit Dutzenden gefüllten Reservekanistern zu dekorieren, erlaubt ist dies allerdings nicht. Maximal 100 Liter Diesel und einen Liter Benzin darf man zuhause lagern – wegen der Brandgefahr. In Garagen dürfen 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin aufbewahrt werden – in dicht verschließbaren und bruchsicheren Behältern. Maximal 100 Liter Dieselkraftstoff und nur 1 Liter Benzin dürfen in Wohnungen – weil leicht entzündlich – gelagert werden. Für Garagen gilt: maximal 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin. Dicht verschließbare und bruchsichere Behälter müssen dabei für die Aufbewahrung in jedem Fall zur Verfügung stehen. Übrigens: Innerhalb der EU dürfen nur bis zu 20 Liter Benzin aus dem Ausland eingeführt werden, bei größeren Mengen ist eine Mineralölsteuer fällig. Bei Nicht-EU-Ländern muss der Sprit verzollt werden.
Mythos widerlegt!

Zucker im Benzin legt das Auto lahm
Möchte man seinem Ex-Partner etwas heimzahlen und hat noch die Autoschlüssel, fällt einem schnell ein, dass Zucker im Tank das Auto in Windeseile lahmlegen soll. Ganz so schnell geht dies zwar nicht, wenn die Menge des Zuckers allerdings hoch genug ist, können die Kristalle des süßen Goldes den Benzinfilter und schlimmstenfalls die Einspritzdüsen verstopfen – und dann geht nichts mehr. Den Tank zu reinigen und die Düsen zu wechseln ist im Anschluss ein teurer Spaß.
Mythos belegt!

Autos explodieren beim Unfall wie im Kino wegen des Tanks
Wer hat es nicht schon einmal in einem einschlägigen Hollywood-Actionfilm gesehen? Nach einer rasanten Verfolgungsjagd überschlägt sich ein Auto, fängt an zu brennen und schließlich explodiert der Tank. Dies kann allerdings nur passieren, wenn man zu viele Silvesterböller geladen hat, denn brennende Autos explodieren nicht. Selbst bei einem Extremunfall mit einem entstandenen Brand, der nicht im Innenraum aufgetreten ist, wird es erst nach etwa acht Minuten für die Insassen gefährlich. Als Ersthelfer sollte man sich also nicht vor einer Explosion fürchten, sondern die Insassen herausholen oder die Feuerwehr alarmieren.
Mythos widerlegt!

Der Preis an der Tafel zählt
Beim Blick auf den günstigen Preis an der Tanktafel kann man nicht schnell genug zur Zapfsäule eilen. An dieser steht nun allerdings ein anderer Preis. Welcher gilt? Der Gesetzgeber sagt an dieser Stelle ganz klar, dass der Preis an der Zapfsäule zum Zeitpunkt des Abhebens des Gashahns zählt.
Mythos widerlegt! 

„Gerade in puncto ‚Tanken’ halten sich einige Mythen sehr hartnäckig – obwohl es mit ihrem Wahrheitsgehalt oft nicht weit her ist. Dies haben wir zum Anlass genommen, um zu schauen, welche Annahmen man demnächst mit fundiertem Wissen be- oder widerlegen kann“, erklärt Dr. Klaus D. Mapara, Geschäftsführer von Krick TechnoLogic, Herausgeber von EnerQuick.

Die App ist für iOS und Android erhältlich.

 

Quelle: www.enerquick.info

 


 

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