Für größere Unternehmen wird das Energieaudit Pflicht
- Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes geht viele an
- Partslife übernimmt das Audit für seine Kunden
- alle vier Jahre Pflicht
Größere Unternehmen haben seit kurzer Zeit eine neue Pflicht. Sie müssen in regelmäßigen Abständen ein so genanntes Energieaudit durchführen lassen. Dazu sind sie laut einer Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes verpflichtet. Die Aufräumer von Partslife unterstützen Firmen aus dem automotive Aftermarket bei dieser Aufgabe. Denn sie muss von einer so genannten „fachkundigen Person“ durchgeführt werden. In vielen Unternehmen ist diese schlicht nicht vorhanden und kann auch nicht ohne weiteres für diesen Job qualifiziert werden. Das übernimmt Partslife im Auftrag seiner Kunden. Denn die Partslife-Mitarbeiter haben die nötige Qualifikation für die Auditierung und sind darüber hinaus auf die Automobilbranche spezialisiert.
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem jährlichen Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme mehr als 43 Millionen Euro müssen bis zum 15. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen. In der Folge haben sie die Pflicht, dies alle vier Jahre zu tun. Die Basis hierfür ist das deutsche Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).
Wer ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet hat, ist von dieser Verpflichtung freigestellt. Für die betroffenen Firmen bedeutet dies auf jeden Fall, dass sie sich mit dem Thema Energie intensiv auseinandersetzen müssen. Sie können das neue Gesetz nicht ignorieren. Denn wenn sie es tun, riskieren sie eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Bei einem Ernergieaudit geht es darum, den Energieverbrauch eines Unternehmens zu dokumentieren. Ein solches Audit soll mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs eines Unternehmens erfassen. Dabei basiert es auf den aktuell gemessenen und belegbaren Energieverbrauchsdaten und Lastprofilen der Firma. Der Auditor nimmt den Energieverbrauch von Gebäuden, Anlagen, Betriebsabläufen und der Beförderung in dem Unternehmen unter die Lupe. Entscheidend dabei ist unter anderem eine so genannte Lebenszyklus-Kostenanalyse und nicht eine Amortisationszeit.
Gleichzeitig müssen die Daten repräsentativ für die Ermittlung der Gesamt-Energieeffizienz der Firma sein. Der Auditor zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf, die klare Verbesserungsvorschläge enthalten und über die mögliche Einsparung informieren. Ein Energieaudit sollte von einem unabhängigen Auditor durchgeführt werden. Das kann sowohl ein eigener Mitarbeiter als auch ein externer Berater sein, der aber keine Lieferantenbeziehung zum Unternehmen haben darf. Denn sonst könnte ja zum Beispiel der Heizungsfachmann ein Audit erstellen und die geleistete „Beratung“ mit einer neuen Anlage verrechnen. Der Berater darf keine eigenen Interessen mit seiner Beratung verfolgen, sondern soll ausschließlich im Sinne des beauftragenden Unternehmens handeln. Diese Aufgabe kann Partslife übernehmen.
Partslife unterstützt die Unternehmen bei dieser anspruchsvollen Aufgabe. Schließlich beschäftigt man sich dort schon seit längerer Zeit mit der Energieberatung von Firmen, die im automotive Aftermarket ihre Heimat haben. Deshalb ist das Energieaudit für Partslife eine gut vertraute Aufgabe. Und weil man sich bei Partslife darum kümmert, seine Kunden im Alltag in allen Umweltfragen zu unterstützen, gehört die Auditierung selbstverständlich dazu.
Die Partslife-Mitarbeiter vergleichen ihre Tätigkeit in den Unternehmen mit der der Putzfrau im Haushalt: muss gemacht werden, muss man sich aber nicht selbst drum kümmern.
Quelle: www.partslife.de