Welche Mindestprofiltiefe sollten Reifen haben?
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten gilt in Europa eine Mindestprofiltiefe von 1,6 PKW- und Motorradreifenmm für .
Ist das Reifenprofil sichtbar abgefahren ist ein Austausch nötig, denn ein solch abgefahrener Reifen kann im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen führen. Plötzliche Brems- und Ausweichmanöver oder auch eine nasse Fahrbahn kann das Fahrzeug zum Schleudern bringen. Die Profiltiefe des Reifens sollte daher regelmäßig überprüft werden.
ACHTUNG: Härtere Strafen ab 1. Mai 2014!
Das Unterschreiten der gesetzlichen Mindestprofiltiefe wird seit Anfang Mai 2014 in Deutschland härter bestraft. Das Fahren von Reifen mit einer Profiltiefe unter 1,6mm, hat nun eine Bestrafung von 60€ bis 75€1 zur Folge. Das Vergehen wird außerdem mit 1 Punkt (im Fahreignungsregister)2 geahndet.
Die gesetzlich festgelegte Profilgrenze bietet jedoch nur einen Rest an Sicherheit.
Reifen- und Verkehrsexperten raten daher zu einer Mindestprofiltiefe von:
- 2 mm bei Motorradreifen
- 3 mm bei Sommerreifen
- 4 mm bei Winterreifen.
Einflussfaktor Profiltiefe auf nasser Fahrbahn
Wie kann ich die Restprofiltiefe von Reifen ermitteln?
- Die Profiltiefe kann mittels einer Ein-Euro-Münze geprüft werden. Verschwindet der goldene Rand komplett im Profil, ist das Profil in Ordnung. Ist er jedoch mit dem Profil auf gleicher Höhe, ist das Reifenprofil noch ca. 3 mm tief. Das ist gesetzlich ausreichend (Mindestprofiltiefe von 1,6 mm), aber nicht zu empfehlen.
- Ob ein Reifen bereits bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe abgefahren ist, kann über die im Profilgrund der Lauffläche integrierten Abriebindikatoren (TWI – Tread Wear Indicator) festgestellt werden. Diese bilden bei 1,6 mm Restprofil im Profilgrund schmale durchgehende Stege. Die Lage der Abriebindikatoren ist ganz oben auf der Seitenwand durch kleine Dreiecke und die Buchstaben TWI gekennzeichnet.
Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Profiltiefe Ihrer Reifen mehrmals im Jahr! Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist ein rein gesetzlicher Wert. Für sicheres Fahren im Straßenverkehr sollte bereits ab 3 bzw. 4 mm Profiltiefe die Reifen gewechselt werden.
Quuelle: www.reifendiscount.com