Motorrad-Versicherung
- Kündigungsfrist für Motorräder mit Saisonkennzeichen nicht verpassen
- Einsparpotenzial von rund 340 Euro im Jahr
Berlin, 19. Januar 2015 – Bevor im Frühjahr die Motorrad-Saison eröffnet, sollten Fahrzeughalter ihre Versicherung genau unter die Lupe nehmen. Für viele Policen mit Saisonkennzeichen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Beginn der neuen Laufzeit. Wer also im März seine Maschine aus der Garage holen möchte, muss bis Ende Januar seine alte Versicherung gekündigt haben. Das Berliner Vergleichsportal TopTarif.de (www.toptarif.de) hat in einem Modellfall errechnet, dass Versicherte bei einem Wechsel rund 340 Euro im Jahr sparen können.
Auf ausreichenden Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz achten
Neben einer Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen Motorradbesitzer einen ausreichenden Kaskoschutz. Teilkaskoversicherungen decken Risiken wie Diebstahl, Wild- oder Naturschäden ab, Vollkaskoversicherungen schützen zusätzlich bei Schäden durch Eigenverschulden, Fahrerflucht oder Vandalismus: „Für Besitzer neuerer, teurer Maschinen lohnt sich eine Vollkaskoversicherung“, erklärt Klaus Hufnagel, Geschäftsführer von TopTarif.de. „Die ist gerade in den ersten Jahren nach der Anschaffung sinnvoll, um die Kosten im Schadenfall gering zu halten. Ich empfehle außerdem einen Tarif, bei dem im Schadenfall nicht auf grobe Fahrlässigkeit geprüft wird. Grob fahrlässig ist beispielsweise ein versehentlicher Rotlichtverstoß. Der Versicherer zahlt dann den Schaden komplett ohne Abzug“, erklärt Hufnagel.
Saisonkennzeichen – Versicherte profitieren doppelt
Viele Motorradfahrer nutzen ein Saisonkennzeichen, um in den Wintermonaten nicht vor unnötigen Ausgaben zu stehen, wenn die Maschine sowieso in der Garage überwintert. Versicherungen berücksichtigen das nämlich durch deutlich geringere Beiträge. Das Gute: In der Ruhephase – also zum Beispiel zwischen November und Februar – ist das Motorrad durch einen Basisschutz in der Haftpflicht und der Teilkasko versichert, solange es auf privatem Gelände abgestellt und nicht benutzt wird.
Viele Versicherungen mit Saisonkennzeichen können zum Anfang der neuen Laufzeit gekündigt werden. Beginnt diese am 1. März, muss die Kündigung bis Ende Januar ausgesprochen werden. Versicherte sollten daher einen Blick in die eigene Police werfen und Angebote verschiedener Versicherungen vergleichen.
Versicherungswechsel: Sparpotenzial von über 50 Prozent
Ein 24-jähriger Beamter aus Berlin zum Beispiel, der seine Honda NC700 mit einem Saisonkennzeichen von März bis Oktober versichern möchte, spart 339 Euro jährlich, wenn er statt des teuersten Tarifs (610 Euro) den günstigsten Anbieter (271 Euro) wählt.* Ein Saisonkennzeichen lohnt sich aber in jedem Fall. Würde er seine Maschine auch über die Wintermonate zulassen, kämen bei der günstigsten Versicherung noch einmal 136 Euro im Jahr dazu.
* Berechnungsgrundlage: Beamter (24), 10707 Berlin, Honda NC700 S (7100/ACJ), 20.000 km p.a., Garage, Vollkasko inkl. Teilkasko (300/150 € Selbstbeteiligung), SF-Klasse 5/5, Erstzulassung u. Zulassung auf Versicherten 07/2014, Saisonkennzeichen März bis Oktober, Tarifleistungen: erweiterte Wildschäden, Schutz bei grober Fahrlässigkeit, Marderschäden inkl. Folgeschäden.
Quelle: www.toptarif.de