Denn dann gelten strenge EU-Richtlinien für den Auslieferungsverkehr. “Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr” lautet der Titel.
Im Klartext: Alle, die gelegentlich oder hauptberuflich mit Fahrzeugen ab 3,5 t Ladung oder Personen transportieren, unterliegen einer Weiterbildungspflicht. Die Nachschulungen dauern 35 Stunden und kosten 500 Euro. Wichtig: Es sind alle Auslieferungsfahrer betroffen – auch wenn es sich um Aushilfsfahrer handelt!
Das Bundesamt für Güterverkehr hat hierzu die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt – klicken Sie bitte hier!
Über Sinn und Unsinn dieser Maßnahmen und eine mögliche Überregulierung kann sich jeder selbst eine Meinung bilden – hierzu empfehlen wir Ihnen einen Artikel der RP online: Nachhilfe für Kraftfahrer im Handwerk.
Info: b.gueber@truck-power.de
Quelle: www.truck-power.de