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Deutschland, Österreich, Schweiz: Wann sind Winterreifen Pflicht?

Veröffentlicht am 06.01.2014
 

Autofahrer in Deutschland haben zu den gesetzlich geltenden Vorschriften für die Reifen ihrer Kraftfahrzeuge große Wissenslücken – das hat erst kürzlich eine im Auftrag eines großen Markenreifenherstellers realisierte Umfrage ergeben. Da im Winter besondere Pflichten gelten, hilft der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn) hierzu mit einer Übersicht auf die Sprünge.

 


In Deutschland gilt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Reifen unterwegs sein, die als M+S-Reifen (Abkürzung für „mud + snow“ oder Matsch + Schnee) gekennzeichnet sind. „Situative Winterreifenpflicht“ nennt man das – die Fahrzeuge müssen zwar nicht grundsätzlich mit Winterreifen ausgestattet sein, dürfen aber sonst bei den beschriebenen Wetter- bzw. Straßenverhältnissen nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Pkw müssen auf allen Achspositionen entsprechend bereift sein. Wer gegen diese Regelungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von aktuell 40 Euro bzw. 80 Euro, wenn er dadurch den Verkehr behindert. Zum 1. Mai kommenden Jahres werden die Bußgelder deutlich angehoben.

 

Egal, ob Sommer- oder Winterreifen: Gesetzlich vorgeschrieben ist hierzulande ein Mindestprofil von 1,6 Millimeter. Reifenexperten empfehlen allerdings für Winterreifen mindestens 4 mm Profil, weil – durch Tests belegt – unterhalb dieser Grenze die Fahrsicherheit abnimmt. Wer über die Weihnachtsfeiertage oder zum Jahreswechsel eine Urlaubsfahrt mit dem Pkw nach Österreich oder in die Schweiz plant, sollte auch die dort geltenden Regelungen kennen. In Österreich gilt zwischen 1. November und 15. April eine gleichfalls situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) dürfen Pkw nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen (M+S oder M&S, Mindestprofiltiefe hier aber 4 mm!) montiert oder bei geschlossener Schnee- oder Eisfläche an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind. Die Schweiz verordnet keine Winterreifen; ihre Benutzung empfiehlt sich jedoch bei entsprechenden Straßenverhältnissen dringend, da bei Verkehrsbehinderung infolge ungeeigneter Bereifung Strafen verhängt werden können. Bei Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kommt zudem eine erhebliche Mithaftung in Betracht.


Nähere Infos rund um Räder und Reifen finden Interessenten im Internet unter der Adresse www.brv-bonn.de/verbraucher.

Quelle: www.brv-bonn.de

Veröffentlicht auf Aftermarket-Update Newsportal – Teilehandel, KFZ Werkstatt und mehr.

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