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§ 57 b – Fahrtschreiber/Kontrollgeräte – Erstschulung

Veröffentlicht am 28.11.2013
 

Nach den neuen Vorschriften können Kraftfahrzeugwerkstätten jetzt auch von ihrer Kfz-Innung zur Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte anerkannt werden. Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung ist der Nachweis, dass die verantwortlichen Fachkräfte sich in Schulungen spezielle Kenntnisse angeeignet haben.


Diese Schulungen wurden bisher nur von den Herstellern der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte durchgeführt. Nun haben die verantwortlichen Fachkräfte auch die Möglichkeit, Lehrgänge in den vom Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks autorisierten Bildungsstätten des Handwerks zu besuchen.

Seminarinhalte

Die für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte verantwortlichen Fachkräfte müssen eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Schulung erfolgreich abgeschlossen haben.Die Frist der Wiederholungsschulungen beträgt max. 36 Monate.

Erster Schulungstag

1. Rechtliche Grundlagen

1.1 Vorschriften und Richtlinien

1.2 Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung

1.3 Ausrüstungspflichten

1.4 Dokumentation

2. Allgemeine Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteübersicht

2.1 Fahrtschreiber, EG-Kontrollgeräte

2.2 Mechanische und elektronische Anlagen

2.3 Diagrammscheiben / Schaublätter

2.4 Einbau von Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteanlagen

2.5 Sondereinrichtungen

2.5 Plombierung der Fahrtschreiber- und Kontrollgerätegraphenanlage

3. Service-Diagnose-Systeme

3.1 Stationäre Prüfgeräte

3.2 Mobile Prüfgeräte

3.3 Prüfgeräte am Rollenprüfstand

3.4 Automatische Messstrecke

4. Prüfung nach §57b StVZO Theorie

4.1 Prüfpflicht

4.2 Zulässige Eigenfehler

4.3 Prüfungsumfang

4.4 Prüfungsablauf

4.5 Prüfnachweis, Einbauschild, K-Schild

5. Prüfung nach §57b StVZO Praxis Teil 1

5.1 Eigendiagnose

5.2 Anzeige- und Aufzeichnungsmechanik prüfen

5.3 Konstanten ermitteln und einstellen

5.4 Geschwindigkeitsanzeige / -aufschrieb prüfen

 

Zweiter Schulungstag

5. Prüfung nach §57b StVZO Praxis Teil 2

5.5 Zeitabweichung der Uhr prüfen

5.6 Zeitgruppenschalter prüfen

5.7 Funktionskontrolleinrichtung prüfen

5.8 Wegstreckenzähler prüfen

6. Fahrtschreiber und Kontrollgeräte angleichen und programmieren

6.1 Angleichung von Fahrtschreiber und Kontrollgeräten mit Umschalter und Poti

6.2 Angleichung von Fahrtschreiber und Kontrollgeräten mit Dip-Schaltern

6.3 Angleichung von Fahrtschreiber und Kontrollgeräten durch Programmierung

6.4 Parameterprogrammierung bei programmierbaren Fahrtschreiber und Kontrollgeräten

7. Praxis an Fahrzeug / Prüfung nach §57b StVZO

7.1 Reifenumfang ermitteln

7.2 W-Wert ermitteln

7.3 K-Wert ermitteln

7.4 Fahrtschreiber und Kontrollgeräte angleichen

7.5 Plombierung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräteanlage

7.6 Probefahrt

7. Fahrtschreiber und Kontrollgeräte Praxis

7.1 Fehleranalyse

7.2 Reparaturen

7.3 Wartung

7.4 Zählerstände einstellen

7.5 Impulsgeber überprüfen

 

Dritter Schulungstag

8. Gesetzesänderungen zum digitalen Kontrollgerätes

8.1 Änderungen in der EG-Verordnung

8.2 Änderungen §57b StVZO

8.3 Änderungen FPersV

9. Chipkarten des digitalen Kontrollgerätes

9.1 Kartenarten

9.2 Sicherheit

9.3 Kartenausgabe

9.4 Kartendaten

9.5 Datenspeicherung

9.7 Kartenkonflikte

10. Funktionen des digitalen Kontrollgerätes

10.1 Systemkomponenten

10.2 Betriebsarten

10.3 Funktionselemente

10.4 Messgenauigkeit

10.5 Massenspeicher

10.6 Anschlusspläne

10.7 Kalibrierung / Aktivierung

10.8 Plombierung

10.9 Schnittstellen

10.10 Display / Anzeigen

10.11 Ausdrucke

11. Download von Daten am digitalen Kontrollgerät

11.1 Downloadbereich

11.2 Downloadverfahren

11.3 Datenmanagement

11.4 Datensicherung

11.5 Datenweitergabe

12. Programmierung des digitalen Kontrollgerätes

12.1 K-Konstante

12.2 Radumfang

12.3 Wegstreckenzähler

12.4 Fahrgestellnummer, Erstinstallation, Plombennummer

12.5 Datum, Zeit, Datum der Überprüfung

 

Vierter Schulungstag

12. Programmierung des digitalen Kontrollgerätes

12.6 Koppelung FE/Geber

12.7 sonstige Parameter

13. Prüfung nach §57b StVZO des digitalen Kontrollgerätes

13.1 Prüfgeräte

13.2 Messtrecke

13.3 Prüfpflicht

13.4 Prüfbedingungen

13.5 Prüfumfang

13.6 Prüfablauf

13.7 Wegimpulszahl ermitteln

13.8 K-Wert einstellen

13.9 Funktionsprüfung

13.10 Geschwindigkeitsprüfung

13.11 Wegstreckenzählerprüfung

13.12 Installationsdaten

13.13 Plombierung

13.14 Prüfabschluss

14. Prüfdiagramm für Kontrollgeräte nach Anhang 1 VO 3821/85 EG

14.1 Prüfdiagramm erstellen

14.2 Prüfdiagramm auswerten

15. Praktische Prüfung

15.1 Simulierte Prüfung nach §57b an elektronisch angleichbarem Kontrollgeräten nach Anhang 1 VO 3821/85 durchführen

15.2 Simulierte Prüfung nach §57b an digitalem Kontrollgeräten durchführen

16. Schriftlicher Abschlusstest

 

Zielgruppe

Kfz-Meister, Kfz-Gesellen

Teilnehmerzahl

maximal 7 Teilnehmer

Seminardauer

4 Tage, 09.00 – 17.00

Referent

Rudolf Abele

Ihr Ansprechpartner

Andrea Schäfer

Telefon: (0228) 9127-142

Telefax: (0228) 9127-159

E-Mail: schaefer@tak.de

Preis (zzgl. MwSt.)

725,00 EUR

Erstschulung inklusive Schulungshandbuch, Verpflegung während der Schulung, Teilnahmebescheinigung und Zertifikat

Ort, Termin und Anmeldung (Sortierung nach Ort)

Dortmund 10.12.2013 – 13.12.2013

 

Quelle: www.tak.de


Veröffentlicht auf Aftermarket-Update – Newsportal KFZ-Service und Ersatzteile

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